Wie viele freie Schichten lassen sich pro Monat gewähren? Der Rechner zeigt zwei Blickwinkel:
die Jahreskapazität (reicht die Gesamtsumme?) und die Engpassanalyse
(lässt die tägliche Mindestbesetzung zusammenhängenden Urlaub überhaupt zu?).
1 VK leistet einen Dienst je Werktag → Monatskapazität = VK × Werktage.
Bedarf = Köpfe(Werktag) × Werktage + Ausgleichsfaktor × Köpfe(WE/Feiertag) × WE-/Feiertage.
Der Ausgleichsfaktor bildet ab, dass ein Wochenend-/Feiertagsdienst über den Freizeitausgleich
Werktagskapazität bindet (1 = ein Ausgleichstag je Dienst; 0 = separat vergütet).
Gesamtsaldo = frei planbare Schichten im Jahr − (Urlaubs‑ + Fortbildungsanspruch) × VK.
Engpassanalyse
Kernbesetzung = Köpfe(Werktag) + Ausgleichsfaktor × Köpfe(WE/Feiertag) × (WE-/Feiertage ÷ Werktage).
So viele VK sind im Jahresmittel dauerhaft an den Regeldienst gebunden.
Puffer = VK − Kernbesetzung = wie viele VK gleichzeitig abwesend sein können,
ohne dass Werktagsdienste unbesetzt bleiben. Unter 1 VK ist zusammenhängender Urlaub nicht darstellbar,
weil eine urlaubsbedingt fehlende Person an jedem Tag fehlt – die Jahreskapazität kann dabei trotzdem reichen.
Krankheit und andere ungeplante Ausfälle sind hier nicht berücksichtigt; sie verkleinern den Puffer zusätzlich.
Der Kalender („Erlaubte Abwesenheiten je Tag") rechnet das in ganze Personen um:
wie viele an einem Tag gleichzeitig fehlen dürfen (Urlaub + Krankheit). Sa/So/Feiertag = VK − Köpfe(WE/Feiertag).
Mo–Fr = VK − Köpfe(Werktag) − Personen im Wochenend-Ausgleich; da an einem Werktag ganzzahlig
abrunden bis aufrunden des Monatsmittels im Ausgleich sind, entsteht eine Spanne
(z. B. „2–3"): der kleinere Wert gilt sicher, der größere an Tagen mit wenigen Ausgleichsschichten.
Feiertage
Werktage = Mo–Fr ohne die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes
(Ostertermin nach Gauß-Formel berechnet). Optional zählen der 24. und 31. Dezember zusätzlich als frei.
Feiertage, die ohnehin auf ein Wochenende fallen, verringern die Werktage nicht.
Feiertage 2025–2028 im gewählten Bundesland
Hinweis: Bayern enthält hier Mariä Himmelfahrt (15. 8.) – gesetzlich gilt der Tag
nur in überwiegend katholischen Gemeinden. Sachsen und Thüringen:
Fronleichnam ist nur in einzelnen Gemeinden Feiertag und hier nicht enthalten.
Für den konkreten Klinikstandort ggf. anpassen.